Familienrecht

Als familienrechtliche Angelegenheiten sind

  • das Erbrecht und das Recht der Lebenspartnerschaften

  • das Scheidungsrecht

  • das Unterhaltsrecht

  • das Sorge- und Umgangsrecht

  • die Vaterschaftsanfechtung und das Betreuungsrecht


zu verstehen.

Bei Streitigkeiten in diesen Rechtsgebieten darf ein in Deutschland ansässiger Rechtsanwalt sich nicht nur auf deutsches Recht beschränken.

Düsseldorfer Tabelle:

www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm