Familienrecht
Als familienrechtliche Angelegenheiten sind
das Erbrecht und das Recht der Lebenspartnerschaften
das Scheidungsrecht
das Unterhaltsrecht
das Sorge- und Umgangsrecht
die Vaterschaftsanfechtung und das Betreuungsrecht
zu verstehen.
Bei Streitigkeiten in diesen Rechtsgebieten darf ein in Deutschland ansässiger Rechtsanwalt sich nicht nur auf deutsches Recht beschränken.
Düsseldorfer Tabelle: