Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht beschäftigt sich mit Streitigkeiten von Privatpersonen untereinander. Im Regelfall entstehen diese bei Abschluss von Verträgen oder basieren auf deliktischen Ansprüchen, d.h. auf Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung. Da derartige Ansprüche - wie auch die Realisierung dieser Forderung - zum täglichen "Geschäft" jeder Privatperson gehören, gehören sie auch zum anwaltlichen "Tagesgeschäft".